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Schutz vor Passivrauchen

Das Gesundheitsgesetz (GG), das seit 2009 in Kraft ist, verbietet das Rauchen an allen geschlossenen öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Orten.

Es erlaubt jedoch die Einrichtung von Raucherräumen, in denen keine Bedienung erlaubt ist.

Gesundheitsgesetz, Art. 109, 110, 112 et 113

Gesundheitsförderung Wallis (GFW)
Rue de Condémines 14 Case postale 1951 Sitten +41 (0)27 329 04 29
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