FR DE

Einschränkung von Tabakwerbung

Das Gesundheitsgesetz (GG) verbietet auch die Tabakwerbung im öffentlichen Raum und an öffentlichen Orten, auf Privatgrundstücken, die für die Öffentlichkeit sichtbar sind, in Kinosälen und bei Kultur- und Sportveranstaltungen (Sponsoring).

Gesundheitsgesetz, Art. 111 et 112

Richtlinie über die als zulässig erachteten Verwendungszwecke in der Werbung für Tabakprodukte

Gesundheitsförderung Wallis (GFW)
Rue de Condémines 14 Case postale 1951 Sitten +41 (0)27 329 04 29
Folgen Sie uns

Einwilligung zur Verwendung von Cookies

Indem Sie Ihren Besuch auf dieser Website fortsetzen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies zur Verbesserung Ihres Nutzererlebnisses und zur Erstellung von Besuchsstatistiken einverstanden.

Über nachstehende Schaltflächen können Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen.

Alle akzeptieren Alle ablehnen Meine Einstellungen