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Verbot des Verkaufs an Jugendliche

Das Gesetz über die Gewerbepolizei wurde kürzlich geändert. Ab dem 1. Januar 2019 ist der Verkauf und die Abgabe von Tabakwaren, nikotinhaltigen Produkten, elektronischen Zigaretten und legalem Cannabis an Jugendliche unter 18 Jahren verboten.

Ferner ist es verboten mittels Warenautomaten, die nicht unter ständiger Beaufsichtigung sind, Tabakwaren zu verkaufen.

Vorher verbot das Gesetz über die Gewerbepolizei, das seit 2010 in Kraft war, den Verkauf und die Abgabe von Tabakerzeugnissen an Jugendliche unter 16 Jahren. 

Gesetz über die Gewerbepolizei, Art. 4 al. 5 und Art. 10 al.2 (PDF herunterladen)

Ein Plakat zum Verkaufsverbot von Tabakwaren an unter 18-Jährige kann auf der Website von Sucht Schweiz heruntergeladen oder bestellt werden. 

 

Verkaufsverbot im Wallis

Produkte

Altersgrenze

Zigaretten, Zigarren, Drehtabak

18 Jahren

Shisha

18 Jahren

Snuff, Snus, Kautabak

18 Jahren

Produkte auf der Basis von erhitztem Tabak

18 Jahren

Elektronische Zigarette und Nachfüllpatronen mit / ohne Nikotin

18 Jahren

CBD

18 Jahren

Gesundheitsförderung Wallis (GFW)
Rue de Condémines 14 Case postale 1951 Sitten +41 (0)27 329 04 29
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