Verbot des Verkaufs an Jugendliche
Das Gesetz über die Gewerbepolizei wurde kürzlich geändert. Ab dem 1. Januar 2019 ist der Verkauf und die Abgabe von Tabakwaren, nikotinhaltigen Produkten, elektronischen Zigaretten und legalem Cannabis an Jugendliche unter 18 Jahren verboten.
Ferner ist es verboten mittels Warenautomaten, die nicht unter ständiger Beaufsichtigung sind, Tabakwaren zu verkaufen.
Vorher verbot das Gesetz über die Gewerbepolizei, das seit 2010 in Kraft war, den Verkauf und die Abgabe von Tabakerzeugnissen an Jugendliche unter 16 Jahren.
Gesetz über die Gewerbepolizei, Art. 4 al. 5 und Art. 10 al.2 (PDF herunterladen)
Ein Plakat zum Verkaufsverbot von Tabakwaren an unter 18-Jährige kann auf der Website von Sucht Schweiz heruntergeladen oder bestellt werden.
Verkaufsverbot im Wallis
Produkte |
Altersgrenze |
Zigaretten, Zigarren, Drehtabak |
18 Jahren |
Shisha |
18 Jahren |
Snuff, Snus, Kautabak |
18 Jahren |
Produkte auf der Basis von erhitztem Tabak |
18 Jahren |
Elektronische Zigarette und Nachfüllpatronen mit / ohne Nikotin |
18 Jahren |
CBD |
18 Jahren |