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Schutz vor Passivrauchen

Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen wurde 2008 von den eidgenössischen Räten verabschiedet und trat 2010 in Kraft. Es verbietet das Rauchen in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen. Das Bundesgesetz legt die Mindestanforderungen im Bereich des Schutzes vor Passivrauchen fest und erlaubt es den Kantonen, strengere Vorschriften für den Gesundheitsschutz zu erlassen.

Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen

Gesundheitsförderung Wallis (GFW)
Rue de Condémines 14 Case postale 1951 Sitten +41 (0)27 329 04 29
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