Passivrauchen
Beim Passivrauchen wird unfreiwillig Zigarettenrauch eingeatmet. Dabei handelt es sich um den durch die Verbrennung der Zigarette entstehenden und den vom Raucher ausgeatmeten Rauch. Er enthält dieselben Substanzen wie der vom Raucher eingeatmete Rauch, also etwa 4’000 chemische Stoffe, von denen rund 40 als krebserregend gelten. In der Schweiz führt das Passivrauchen jährlich zu 500 bis 1’000 frühzeitigen Todesfällen.
5 % der Bevölkerung über 15 Jahre ist mindestens eine Stunde täglich Passivrauchen ausgesetzt.
Bei Jugendlichen ist die Exposition am grössten.
Seit mehreren Jahren kann man einen Rückgang der Exposition gegenüber Passivrauchen feststellen. Die Einführung des Rauchverbotes an öffentlichen Orten im Jahr 2010 stärkt diese Tendenz.
Das CIPRET-Wallis möchte die Bevölkerung im Besonderen durch strukturelle Massnahmen vor Passivrauchen schützen.
Referenz: Suchtmonitoring Schweiz
Kommission Passivrauchen
Projekttyp : Beratende Kommission
Beschreibung : Die Regierung hat eine beratende Kommission für das Passivrauchen ernannt, um die Umsetzung des Rauchverbots und des Tabakwerbeverbots zu erleichtern.
Ziele : Den Staatsrat bei allen Auslegungs- oder Anwendungsfragen der Gesetze über den Schutz vor Passivrauchen mit einem Vorgutachten unterstützen, Kontrollen an öffentlichen Orten durchführen, die Fragen bezüglich Werbung und Sponsoring kontrollieren.
Umsetzung : Unter- und Oberwallis
Partner : Mitglieder der Kommission (GastroValais, Walliser Hotelier-Verein, Publicitas Wallis, Dienststelle für Gesundheitswesen, Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit), Kantonsarzt