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Entwurf zum Bundesgesetz über Tabakprodukte (TabPG)
Am 8. Dezember 2017 gab der Bundesrat den zweiten Bundesgesetzentwurf über Tabakerzeugnisse in die Vernehmlassung. Er berücksichtigt die vom Parlament gewünschten Änderungen.
Ende 2016 schickte das Parlament den ersten Bundesgesetzentwurf an den Bundesrat zurück und verlangte die folgenden inhaltlichen Änderungen:
- Festlegung des Mindestalters für den Kauf von Tabakerzeugnissen auf 18 Jahre, Schaffung einer gesetzlichen Basis für Testkäufe sowie Verbot von Werbung, die gezielt an Minderjährige gerichtet ist;
- Rechtliche Umsetzung der wichtigsten Punkte der Tabakverordnung, mit Ausnahme der zusätzlichen Einschränkungen bei Werbung, Promotion und Sponsoring; die Pflicht, die Höhe der Ausgaben für Werbung und Marketing anzugeben, muss gelöscht werden;
- Legalisierung des Handels mit alternativen Produkten wie elektronischen Zigaretten und Snus und Planung von spezifischen Vorschriften für diese Produkte.