Sich Nudes zuschicken, was sagt das Gesetz?
Aber auch bei einvernehmlichem Sexting ist es wichtig, die Rechtslage zu kennen, die in der Schweiz zum Versenden von Nacktbildern, so genannten «Nudes», gilt. Wenn jemand über 16 Jahre alt ist, wird dies nicht als Straftat eingeordnet, da man mit 16 das Schutzalter erreicht und als sexualmündig bezeichnet wird. Für alle unter 16 Jahren ist Sexting nach Artikel 197 des Schweizer Strafgesetzbuches streng verboten. Dieser Artikel stellt das Produzieren, den Konsum, den Besitz, die Verbreitung, das Zeigen und das Anbieten von sexuellen Inhalten mit minderjährigen Personen unter (Haft- oder Geld-)Strafe.
Bei einem Verstoss behandelt die Polizei diese Fälle in der Regel als Pornografiefälle. Meistens werden keine Haftstrafen verhängt, es sei denn, es liegen schwerwiegende Umstände vor oder es handelt sich um eine Wiederholungstat.
Die Schweizer Rechtslage im Video
Bevor du also Nacktfotos machst, downloadest oder weiterschickst, solltest du dir das Video anschauen, in dem deine Rechte erklärt werden.
SCHÜTZE DEINE IDENTITÄT!
|