Ressourcen und Dokumentation
Müssen Sie mehr über Glücksspielsucht wissen?
Beschreibung der Störung
Spielsucht ist eine seit den 1990er-Jahren von der WHO anerkannte psychische Störung. Der DSM 5 (diagnostischer und statistischer Leitfaden psychischer Störungen) ordnet diese Sucht unter die Abhängigkeitsstörungen ein, zu denen beispielsweise auch Alkohol- oder Drogensucht gehören. Spielsüchtige leiden häufig noch an weiteren Abhängigkeiten wie beispielsweise Alkohol-, Tabak-, Medikamenten- oder Drogensucht.
Wichtige Zahlen
- Behandlungsbeginn circa 5 Jahre nach dem Auftreten der Spielprobleme
Spielsüchtige beginnen circa 5 Jahre nach dem Auftreten der Spielprobleme mit einer Therapie. Während dieser Latenzzeit werden die finanziellen, sozialen und gesundheitlichen Folgen gravierend, denn die Spieler geraten schnell in eine Spirale, aus der sie nicht mehr entkommen können, auch wenn sie glauben, ihre Situation unter Kontrolle zu haben.
- 21 Casinos in der Schweiz und mehr als 79'900 ausgeschlossene Personen
Das Glücksspielangebot in der Schweiz ist in den letzten Jahren immer grösser geworden, namentlich seit der Einführung der Casinos im Jahr 2000. Es gibt 21 aktive Casinos und auch die Zahl und die Vielfalt der Lotteriespiele steigt. Diese Tatsachen haben die Behörden dazu bewegt, Gesetze und Vorschriften zu erlassen (Bundesgesetz über Glücksspiele und Spielbanken 1999 und interkantonale Vereinbarung über die Lotterien und Wetten im Jahr 2006). Die Westschweizer Kantone haben beschlossen, ihre Kräfte zu bündeln und ein interkantonales Programm gegen Spielsucht (programme intercantonal de lutte contre la dépendance au jeu, PILDJ) ins Leben zu rufen. Das Mandat wurde dem Groupement Romand des Études sur les Addictions (GREA) anvertraut.
- Die sozialen Kosten in Verbindung mit Spielsucht liegen zwischen 551 und 648 Millionen Schweizer Franken pro Jahr
Es handelt sich um zusätzliche Gesundheitskosten, Produktionsausfallkosten und Kosten im Zusammenhang mit dem gesundheitsbedingten Verlust von Lebensqualität. Die sozialen Kosten pro spielsüchtiger Person und pro Jahr liegen zwischen 15'000 und 17'000 Franken.
Gesetzliche Grundlage
Seit dem 01.01.2019 sind das Geldspielgesetz (BGS) und die dazugehörigen Verordnungen in Kraft. Das BGS löst das Spielbankengesetz vom 18. Dezember 1998 und das Lotteriegesetz vom 8. Juni 1923 ab. Mit dem BGS werden die folgenden vier Hauptziele angestrebt:- Die Bevölkerung soll angemessen vor den Gefahren geschützt werden, die von Gelspielen ausgehen, dazu zählt insbesondere die Gefahr vor exzessivem Geldspiel;
- Die Geldspiele sollen sicher und transparent durchgeführt werden;
- Die Reingewinne aus Lotterien und Sportwetten sollen vollumfänglich und in transparenter Weise für gemeinnützige Zwecke verwendet werden;
- Ein Teil der Bruttospielerträge der Spielbanken wird zugunsten der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung verwendet.
Das BGS erlaubt neu die bisher verbotene Durchführung von Online-Spielbankenspielen.
Hilfe für Spieler und Angehörige
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Kostenlose und anonyme Telefonhotline rund um die Uhr: 0800 040 080
- Suchthilfezentren : Sucht Wallis
- Beratungszentrum: Zentrum für Glücksspielsucht (Centre du jeu excessif - CJE)- Website nür auf französisch
Liens externes
Chiffres clefs
- Jeux de hasard et d'argent - Addiction Suisse